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Zeiten und Gebühren

1. Betreuungszeiten

Unsere Kita ist Montags bis Freitags in der Zeit von 6:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet.

 

Um 8:00 Uhr gibt es für alle Kinder ein gemeinsames Frühstück, das jedes Kind in einer Frühstücksbox selbst mitbringt. Kinder die später kommen (ab 8:30 Uhr), sollten zu Hause gefrühstückt haben.


Um 11:30 Uhr gibt es Mittagessen. Das Essen wird durch die Firma ViefaltMenü  täglich geliefert und in unserer eigenen Küche von Frau Loos vorbereitet.

 

2. Schließzeiten

DatumGrund
22. März 20241. Teamtag
10. Mai 2024Brückentag nach Christi Himmelfahrt
12. August 20242. Teamtag
4. Oktober 2024Brückentag nach Tag der Deutschen Einheit
1. November 2024Bildungstag
23. Dezember 2024 bis 3. Januar 2025Weihnachtsschließzeit/Neujahr

 

3. Elternbeiträge,  treten in Kraft zum 01.03.2024

Hier auf dieser Webseite wurde nur die  Höhe der Benutzungsgebühren  aus der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung Thonhausen §7 übernommen und dargestellt. Die komplette Gebührensatzung können Sie auf der Webseite der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental unter Verwaltung und Satzungen zu Thonhausen aufrufen.

 

  1. Die Höhe des Elternbeitrages bemisst sich nach der Anzahl der in der Kindertageseinrichtung gleichzeitig  betreuten Kinder einer Familie, nach dem Betreuungsumfang sowie dem Alter des Kindes.

    Als Familie gelten Alleinerziehende sowie Ehepaare oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft gemäß § 20 SGB XII leben und ihre im selben Haushalt lebenden Kinder. Als Familien gelten auch Pflegefamilien.

    Bei der Anzahl der in der Kindertageseinrichtung  gleichzeitig betreuten Kinder  einer Familie sind Geschwisterkinder, für welche die Elternbeitragsfreiheit gilt,  so zu berücksichtigen, als ob für sie ein Elternbeitrag zu leisten wäre.
     

  2. Die Höhe des Elternbeitrages in Euro pro Monat ergibt sich aus der unten nachfogenden Tabelle und gilt für die festgelegten Öffnungszeiten. Für eine darüberhinaus gehende Betreuung fällt eine Gebühr an.
     

    1. Kind der Familie in der Einrichtung2. Kind der Familie mit 2 gleichzeitig betreuten Kindern in der Einrichtung3. Kind der Familie mit 3 gleichzeitig betreuten Kindern in der Einrichtung4. Kind und jedes weitere Kind der Familie mit 4 gleichzeitig betreuten Kindern in der Einrichtung
    über 5 Stundenbis 5 Stundenüber 5 Stundenbis 5 Stundenüber 5 Stundenbis 5 Stundenüber 5 Stundenbis 5 Stunden
    180,00  €135,00 €171,00  €128,00 €167,00  €125,00 €162,00  €121,00 €
  3. Wird ein Kind bis zur Schließzeit nicht abgeholt, werden pro angefangene halbe Stunde 20,00 Euro zusätzlich zum  Elternbeitrag erhoben.
     

  4. Abweichend zu Absatz 2 werden für Kinder, die die Einrichtung nur vorübergehend höchstens bis zu einem Monat besuchen (sog. Gastkinder), 10,00 Euro/Tag, höchstens jedoch 180,00 Euro/Monat erhoben.